Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Langenfeld

Stand: 10.04.2024 


1. Allgemeines

Eine Teilnahme an den Veranstaltungen der vhs Langenfeld ist im Sinne des Weiterbildungsgesetzes NRW grundsätzlich jedem, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, gestattet. Besondere Angebote für jüngere Teilnehmer/innen oder bestimmte Zielgruppen sind entsprechend gekennzeichnet (Junge VHS, VHS für Frauen, VHS 55+). Ausnahmen sind möglich. Für bestimmte Veranstaltungen kann die Teilnahme von entsprechenden Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

Passgenaue Angebote für Kinder und Jugendliche im kreativen Bereich bietet die Jugendkunstschule an.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der vhs Langenfeld.

 

2. Anmeldung

Für die Kursteilnahme ist die vorherige Anmeldung erforderlich. Ist bei Vorträgen und Sonderveranstaltungen keine vorherige Anmeldung erforderlich, wird dies bei der Veranstaltungsbeschreibung gesondert erwähnt.

Die Anmeldung zu den Angeboten der vhs Langenfeld kann über folgende Wege erfolgen:

  • Anmeldung per Internet über www.vhs-langenfeld.de
  • Persönliche Anmeldung in der Geschäftsstelle im Rathaus. Abgabe einer ausgefüllten Anmeldekarte
  • Anmeldung per Telefax an (02173) 794-9-4515
  • Schriftliche Anmeldung: Entweder durch Einsenden eines ausgefüllten Anmeldeformulars oder durch Anmeldung über die Weitermeldelisten in den Vorkursen, jeweils verbunden mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.

Per Telefon kann nur eine Beratung stattfinden. Eine verbindliche Anmeldung kann nur durch o. g. Anmeldungswege gewährleistet werden.

Sind der jeweiligen Veranstaltung gesonderte Anmeldemodalitäten zu entnehmen, gelten diese als verbindlich.

Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt sind und Sie sich mit diesen einverstanden erklären.

Sie erhalten keine Anmeldebestätigung, Ihre Anmeldung ist dennoch verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr! Wir melden uns nur bei Ihnen, wenn die Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann.

Wenn Sie nach Ihrer Anmeldung keine weitere Nachricht erhalten, können Sie zum (ersten) Termin am in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Ort erscheinen. Wenn Sie nicht teilnehmen möchten, müssen Sie Ihre Anmeldung ausdrücklich und rechtzeitig in der Geschäftsstelle stornieren (Stornofristen siehe unter "Abmeldung"). Ansonsten bleiben Sie zahlungspflichtig für den gesamten Kurs, auch wenn Sie nicht teilnehmen.

Die Gebühr ist ein Komplettpreis für die Anmeldung zum gesamten Kurs unabhängig davon, wie viele Einzeltermine tatsächlich besucht werden. Anteilige Nachlässe/Rückerstattungen bei späterem Einstieg, früherem Ausstieg oder einzelnen versäumten Terminen sind nicht möglich. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Punkt „Widerrufsbelehrung“.

Geben Sie bitte immer Ihre E-Mail-Adresse und Telefon-Nr. (tagsüber) an, damit wir Sie benachrichtigen können, falls der Kurs ausgebucht ist bzw. falls Nachfragen erforderlich sind.

 

3. Anmelde-/Beratungszeiten

Persönliche Anmeldungen oder telefonische Beratungen nehmen wir nach Erscheinen des Programms im Internet zu den Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle entgegen. Für wenige Ausnahmen kann ein gesonderter Anmeldebeginn angegeben sein.

 

4. Abmeldung/Stornierung


A. Stornierung durch die/den Teilnehmenden

Sollten Sie aus irgendeinem Grund an der Teilnahme verhindert sein, melden Sie sich bitte fristgerecht ab. Nichterscheinen zum Kurs ohne rechtzeitige vorherige Abmeldung entbindet sie nicht von der Zahlungspflicht.

Der Rücktritt von einer Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle mit folgenden Abmeldefristen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail an vhs@langenfeld.de erklärt werden:

  • bei Seminaren, Tagesfahrten und Kursen der Volkshochschule mit höchstens sechs Veranstaltungstagen spätestens 1 Woche vor Kursbeginn
  • bei längeren VHS-Kursen (mehr als sechs Veranstaltungstage) vor dem 2. Kurstermin
  • bei besonderen Angeboten gelten die in der Beschreibung angegebenen Termine (z.B. Opernbesuche, Ferienkurse, Bildungsurlaube, Studienreisen)
  • bei Kursen der Jugendkunstschule (JuKu) während der Schulzeit sowie bei Ferienkursen 2 Wochen vor Kursbeginn

Sie können sich nur bei der Geschäftsstelle der Volkshochschule im Rathaus abmelden. Die Kursleitenden der Volkshochschule sind nicht berechtigt, Abmeldungen entgegenzunehmen.

Nichterscheinen zum Kurs entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Bei nicht fristgerechter Abmeldung ist die volle Gebühr zu zahlen.

Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt fristgerecht erfolgt. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet.


B. Stornierung durch die Einrichtung

Die Volkshochschule kann bei zu geringer Teilnehmendenzahl, Ausfall einer Kursleitung oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. für Leistungen Dritter wie Fahrkarten, Übernachtungskosten etc.) gegen den Bildungsträger sind ausgeschlossen. Erkundigen Sie sich daher vor der Buchung von Leistungen Dritter (z. B. Fahrkarten, Tickets, Übernachtungen) in unserer Geschäftsstelle, ob die Durchführung einer Veranstaltung gesichert ist.

Aufgrund behördlicher Anordnungen oder sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Ereignisse/höhere Gewalt (z. B. Pandemie, Erdbeben etc.) kann es notwendig sein, eine kurzfristigere Absage auszusprechen. Die Teilnahmebeiträge werden dann erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

5. Veranstaltungsorte

Die Orte werden in den Kursbeschreibungen angegeben. Die Raumnummern im Kulturzentrum entnehmen Sie dort dem Display im Eingangsbereich.

 

6. Studienfahrten/-reisen

Für Studienfahrten und Studienreisen tritt die Volkshochschule nur als Vermittler auf. Veranstalter ist das jeweils beauftragte Reiseunternehmen bzw. der Kooperationspartner, auch wenn die pädagogische Betreuung der Teilnehmer/innen von der Volkshochschule durchgeführt wird. Es gelten die Geschäftsbedingungen der Reiseunternehmen oder Kooperationspartner, die wir Ihnen gerne auf Wunsch zusenden. Zudem gilt bei Reisen das Reisevertragsrecht.

Wenn für die Reiseanmeldung besondere Daten benötigt werden (z.B. Ausweisnummer), geben Sie diese bitte bei Ihrer Anmeldung an.

Bitte beachten Sie die Stornierungsbedingungen unter „Abmeldung/Stornierung“.

 

7. Bildungsurlaub

Bei Bildungsurlauben erhalten Sie von uns den Antrag auf Bildungsurlaub für den Arbeitgeber sowie die Seminarrechnung. Die Unterlagen werden Ihnen per E-Mail oder per Briefpost zugestellt.

Bitte beachten Sie die Stornierungsbedingungen unter „Abmeldung/Stornierung“.

 

8. Gebührenzahlung

Sobald Sie sich angemeldet haben, sind Sie zur Zahlung der Gebühr verpflichtet.

Bei Veranstaltungen mit nicht mehr als 6 Terminen Dauer spätestens mit Beginn, bei längeren Kursen spätestens mit dem zweiten Kurstermin. Sollten Sie noch ausstehende Gebühren bei der VHS haben, können Sie für weitere Kurse nicht angemeldet werden, bis diese beglichen sind.

Die Zahlung der Kursgebühr kann erfolgen

  • per SEPA-Lastschriftmandat
    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns über Ihre gültige, aktuelle Bankverbindung informiert haben. Sollte die Lastschrift wegen fehlerhafter Kontoangaben, mangelnder Deckung oder Widerspruchs nicht eingelöst werden, berechnen die Banken hierfür Gebühren, die vom Teilnehmenden zusätzlich zu tragen sind. Die Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen in ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat wird von der vhs Langenfeld durchgeführt. Neukunden erteilen das SEPA-Lastschriftmandat mit der Kursanmeldung (persönlich, telefonisch, online). Es gilt bis auf Widerruf auch für künftige Anmeldungen.
    Der Einzug der Teilnehmendengebühren erfolgt, wenn nicht anders angegeben, nach Kursbeginn und ist durch die Mandatsreferenznummer (= Kundennummer, die von der vhs Langenfeld vergeben wird) und VHS-Gläubigeridentifikationsnummer (DE23VHS00000013523) gekennzeichnet.
     
  • per Barzahlung
    Barzahlung ist nur persönlich in der Geschäftsstelle möglich. Kursleiter/innen sind nicht berechtigt, Kursgebühren in bar entgegenzunehmen.
     
  • Für Firmen und öffentliche Kostenträger ist die Begleichung der Teilnehmendengebühren nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle der VHS auch per Überweisung möglich.

 

9. Gebühren

Die Gebühr wird aufgrund der geltenden Gebührenordnung erhoben und setzt sich zusammen aus

  • Verwaltungskostenpauschale
  • Kurs-/Seminargebühren und
  • Nebenkosten (in Kursen, in denen technische Hilfsmittel und/oder Material regelmäßig benutzt werden).

 

10. Gruppengröße und Gebührenstaffelung

In der Regel werden Seminare und Kurse nur mit mindestens zehn Teilnehmenden durchgeführt. Beachten Sie bitte Sonderregelungen für Kleingruppen zu erhöhten Gebühren.

 

11. Gebührenermäßigung

25% Ermäßigung auf die Gebühr erhalten

  • Schüler/innen und Student/innen
  • Auszubildende nach dem Berufsausbildungsgesetz
  • Wehr- und Freiwilligendienstleistende
  • Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld
  • Empfänger von Leistungen nach SGB XII

50% Ermäßigung auf die Gebühr erhalten

  • Inhaber/innen des Familienpasses oder des Sozialpasses der Stadt Langenfeld

In besonderen Fällen kann die Volkshochschulleiterin / der -leiter eine Ermäßigung der Gebühr festsetzen.

Die Gebührenermäßigung wird in jedem Fall erst berücksichtigt, nachdem die Ermäßigungsberechtigung nachgewiesen wurde. Dies ist pro Semester erneut erforderlich.

Keine Ermäßigung wird gewährt für Studienfahrten/Exkursionen, Oper, Angebote von externen Bildungsträgern, Nebenkosten und Verwaltungsgebühr.

Weitere Details finden Sie in der Gebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung.

 

12. Widerrufsbelehrung

Nach dem Widerrufsrecht können Sie bei Online-Anmeldung binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, in diesem Fall ab dem Tag der Anmeldung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. durch einen per Post versandten Brief, per E-Mail oder per Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Diese senden Sie an die Volkshochschule Langenfeld (Rhld.), Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld; Fax: 02173/794-9-4515 oder per E-Mail an vhs@langenfeld.de.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, mit Ausnahme der Verwaltungsgebühr, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt dann, wenn die Volkshochschule Langenfeld (Rhld.) die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Volkshochschule Langenfeld (Rhld.) verlieren.

 

13. Haftung

Jede/r Teilnehmende ist für die Dauer einer Volkshochschulveranstaltung gegen Garderobendiebstahl versichert. Bei Unfällen tritt zunächst die Krankenversicherung der Teilnehmende ein. Nachrangig besteht darüber hinaus eine Teilnehmendenversicherung bei der GVV-Kommunalversicherung. Bei Reisen und Fahrten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und somit die Haftungsregelungen des jeweiligen Veranstalters (Reiseunternehmen etc.). Für Schäden am Eigentum der VHS oder dem anderer Teilnehmende haftet der/die Teilnehmer/in persönlich, es besteht keine Versicherung durch die VHS.

Kurse, die Bewegungsschulung oder Ernährungsfragen zum Inhalt haben, ersetzen keine ärztliche, psycho- oder physiotherapeutische Behandlung. Zur Frage, ob eine Person ohne gesundheitliche Risiken teilnehmen kann, sollte deshalb jede/r Teilnehmende vorher ärztlichen Rat einholen.

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Schadensverursachung auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der vhs Langenfeld oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Abweichend hiervon haftet die vhs Langenfeld bei Verletzungen von Leben, Gesundheit oder Körper auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Schadenverursachung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der vhs Langenfeld beruht.

 

14. Mitwirkungsgremium

Gelegenheit zur Ausübung des Mitwirkungsrechts im Sinne von § 4 Abs. 3 Weiterbildungsgesetz NRW wird Teilnehmenden und Kursleitungen durch Teilnahme am "VHS-Forum" (1x jährlich) gegeben.

 

15. Sonderregelung von Maßnahmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Die vorgenannten Informationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Teilnahme von Kursen, Seminaren, Einzelveranstaltungen und Studienfahrten der Volkshochschule Langenfeld (Rhld.). Die Geschäftsbedingungen von Maßnahmen, die der AZAV unterliegen, sind in gesonderten Teilnehmerverträgen geregelt.

 

Mitgeltend: